Der Konkurs einer Bank bedeutet nicht, dass Kund:innen automatisch ihre gesamten Ersparnisse verlieren. Um den Schutz von Bankeinlagen sicherzustellen, wurde im Jahr 2005 der private Verein Esisuisse gegründet. Dieser hat vom Bund den gesetzlichen Auftrag erhalten, Bankeinlagen abzusichern (BankG, Art. 37h ff.). Esisuisse handelt dabei nicht aus eigenem wirtschaftlichem Interesse, sondern erfüllt einen gesetzlichen Auftrag.
Allen Schweizer Banken sowie den in der Schweiz domizilierten Tochtergesellschaften ausländischer Banken ist der Beitritt zu Esisuisse gesetzlich vorgeschrieben. Sollte ein Mitglied des Vereins Konkurs gehen, übernehmen die übrigen Mitglieder die Finanzierung der Rückzahlungen and Kund:innen der insolventen Bank. Dieses System nennt sich Einlagensicherung.
Wichtig zu wissen: Pro Bank und pro Kund:in sind bis zu CHF 100’000 geschützt. Wer also über CHF 100’000 bei einer einzelnen Bank hält, unabhängig der Anzahl von Konten, sollte in Erwägung ziehen, sein Vermögen auf mehrere Banken zu verteilen. Nur so kann man Obergrenze der Einlagensicherung umgehen.
Die Esisuisse verfügt über CHF 6 Milliarden Sicherungsvolumen, auf den sie im Fall eines Konkurses zurückgreifen kann. Auch wenn die Summe im Vergleich zu allen geschützten Einlagen einer Bank nicht ausreicht, ist die Rückzahlung an Kund:innen gesetzlich garantiert, folglich werden die Auszahlungen gestaffelt vollzogen. Bei Bedarf kann die Esisuisse von allen Mitgliedern des Vereins Beiträge einfordern, Kredite aufnehmen oder Hilfe vom Bund verlangen um die Rückzahlungen zu tätigen.
Die Einlagensicherung ist ein wichtiges Element, um die Stabilität des Schweizer Finanzsystems zu sichern. Sie schafft Vertrauen zwischen Banken und Kund:innen und sorgt dafür, dass das Vermögen der Bevölkerung auch in Krisenzeiten geschützt bleibt.